Sprayer am Werk

Straftatbestand: Sprayer beschmierten Wahlplakate Otterndorf. „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände!“, ein Sprichwort, das Abqualifizierung zum Inhalt hat. Doch reicht ein Abqualifizieren, wenn es um eine Straftat geht? Kaum hängen Wahlplakate, schon werden sie beschmiert und somit zerstört. Dieser Sachverhalt stellt eine strafbare Handlung dar. Plakate der SPD – des Bürgermeisters – wurden von Sprayern heimgesucht und mit schwarzer Farbe zur Unkenntlichkeit degradiert.

Plakat des Bürgermeisters übersprüht

Wahlplakate, von welcher demokratischen Partei auch immer, haben einen hohen und allemal zu respektierenden Stellenwert. Wer sie beschädigt oder unbrauchbar macht, gerät mit dem Gesetz in Konflikt. Und so wird die SPD in Otterndorf alles daran setzen, den Tätern auf die Spur zu kommen, gegebenenfalls gar Anzeige zu erstatten. Denn es ist nicht das erste Mal, dass Kräfte am Werk sind, die den Sozialdemokraten offenkundig schaden wollen. So gab es im vergangenen Jahr eine Aufkleber-Aktion  an Laternenmasten, Metronom-Bahncard-Automaten und Bankautomaten, die eine  äußerst üble Nachrede zum Inhalt hatte.