

Und doch: „Wir sind dankbar, dass Sie diese komplexe Thematik so für uns zusammengefasst haben“. Claus Johannßen (Gruppenvorsitzender von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag Cuxhaven) würdigte anlässlich der jüngsten Fraktionssitzung die Ausführungen des Ersten Kreisrats Günter Jochimsen. Gefolgt von der nüchternen Erkenntnis, dass „die Gerichtsbarkeit uns hier viel Arbeit macht.“
Die bisherige Praxis des Landkreises von unterschiedlichen Festsetzungen der Regelgrenze von Windparks zueinander betrachte das Oberverwaltungsgericht (OVG) als problematisch, so Jochimsen. Hier habe man bisher in Gegenden mit Waldanteil von wenigstens 10 Prozent mit 3 km, zu den Kreisgrenzen hin mit 2 km und in der Oste-Niederung mit 5 km gearbeitet. „Das wurde als Schwachstelle bewertet“, die Ausführungen des Ersten Kreisrats. Bisher habe man Freiräume bei der Handhabung von Windkraftanlagen genutzt.
Veränderungssperre dient Verhinderung von Wildwuchs
Mit Blick auf bereits vorhandene Windparks sieht Jochimsen eine zentrale Aufgabe darin, „den Status quo zu sichern“. Gemeinden gingen aber daran, diesen noch zu verändern. „Daher wollen wir gegenüber Genehmigungsbehörden, Gemeinden und Investoren eine Veränderungssperre vornehmen.“ Das sei Voraussetzung, damit es nicht zu einer Entwicklung komme, „die wir nicht wollen, auch, damit dem Programm, an dem wir arbeiten, nichts zuwider läuft.“ Untersagungen würden lediglich Vorhaben betreffen, die den Zielen des Konzeptes wiedersprächen. Flächen im Rahmen des Status quo seien da nicht ausgenommen. Dies gelte beispielsweise bei Vorhaben, wo die Höhen gegenüber der jetzigen Flächennutzungsplanung verändert werden sollen. Immer wenn ein Flächennutzungsplan für Veränderungsvorhaben noch geändert werden müsse, „geht es nicht.“ Die Veränderungssperre diene der Verhinderung von Wildwuchs. Dieser Auffassung schlossen sich die Fraktionsmitglieder an.
In der sich anschließenden lebhaften Diskussion wurde deutlich, dass insbesondere einheitliche Abstände – so wie vom OVG betrachtet – zukünftig greifen sollten. Ergänzend hob Jochimsen in diesem Zusammenhang und mit Blick auf Altstandorte hervor, dass „wir seinerzeit den Auftrag hatten, möglichst viele Windparks zu generieren.“ Als Problem bezeichnete dieser, dass von einzelnen Gemeinden an den Landkreis herangetragen werde: „Investoren wollen Repowering. Daran verdienen auch wir als Gemeinde – und das wollen wir.“ Explizit ging er auf den „Fall Nordleda“ ein. Der Abstand dieses Altstandortes zur Wohnbebauung reiche nicht aus, um dort Anlagen von 200 m Höhe zu bauen. „Da haben wir deutlich gemacht: Das ist absolut nicht machbar.“ Es sei immer ein Abstand zu Ortslagen von 1000 m einzuhalten.
Tragisch, „wenn das Land alle Altstandorte rausnimmt“
Einen kleinen Verhandlungsspielraum gegenüber dem Land sieht Jochimsen in Vergleich von Rotorflächen. Vielleicht könne man darüber reden, wenn durch Repowering weniger Windmühlen aufgestellt würden, was das Landschaftsbild entlaste und gleichzeitig die bisherige Rotorfläche nicht überschritten werde. Inwieweit Veränderungen bei bestehenden Windparks möglich seien, „hängt sehr von den einzelnen Standorten ab“, so Jochimsen. Doch bevor Altstandorte gestrichen würden, gelte es auch getätigte Investitionen zu berücksichtigen. Am meisten aber drücke bei diesen Standorten, dass etliche in Gebieten mit schützenswerten Vogelarten errichtet worden seien (Beispiel Seeadler). Er sprach zugleich von Tragik, „wenn das Land alle Altstandorte rausnimmt.“
Um größere Windparks nicht zu verhindern, auch, um die Landschaft nicht zu sehr zu strapazieren, soll es Standorte mit einer oder zwei Anlagen ab 150 m Höhe nicht geben. Ein Bau ab 3 Anlagen sei möglich und dafür an Fläche 19 ha nötig.
Im weiteren Verlauf der Gruppensitzung befassten sich die SPD / Grünen-Kreistagsabgeordneten im Beisein von Oberkreisdirektor Kai-Uwe Bielefeld und den Kreisräten Friedhelm Ottens sowie Friedrich Redeker mit dem Stellenplan 2015, dem Entwurf eines Kulturentwicklungspapiers, das der Verwaltung in Kürze als Antrag vorgelegt werden soll, sowie einer Überarbeitung der Satzung für die Beiräte Menschen mit Behinderung, Senioren und Frauen.