

Vor wenigen Tagen hatte sich der dortige Ausschuss für Regionalplanung und Wirtschaft dem überarbeiteten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Teilabschnitt Windenergie gewidmet. Danach „haben viele vorhandene Windparks Glück gehabt. Ihre Standorte genießen Bestandsschutz. Aufgrund der geltenden Kriterien wären sie heute nicht mehr ausweisbar. Bei einem Repowering gelten die Festsetzungen der Flächennutzungspläne“, so die Ausführungen Johannßens. In diesen sei fast überall eine maximale Höhe von unter 100 Metern festgeschrieben.
Mit der Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms Windkraft im Jahr 2011, in Kraft seit 2012, habe der Landkreis Vorrangstandorte ausgewiesen, denn „wir wollten keine einzelnen Bauanträge.“ Das Programm sei jedoch vom Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt worden, „weil bei der Aufstellung des RROP nicht zwischen weichen und harten Kriterien unterschieden wurde.“ Als weiche Standortfaktoren nannte Johannßen u.a. den Abstand zur Wohnbebauung, als hartes Kriterium die Nähe zu einer Autobahn. Die Neuordnung des Regionalen Raumordnungsprogramms habe zur Folge, dass „nur 1,7 Prozent der Kreisfläche zur Verfügung steht; damit fallen viele kleine Standorte weg.“
Im Zuge einer Revision, so die Ankündigung Johannßens, soll der vom Gericht angegriffene Plan noch einmal geprüft werden. Doch er stellte zugleich unmissverständlich klar, dass sowohl mit der alten als auch mit der neuen Version des Raumordnungsprogramms Windkraft-Repoweringpläne an den Standorten Osterbruch, Neuenkirchen, Nordleda und Wanna nicht genehmigungsfähig seien.
Alle von den Kommunen erarbeiteten Flächennutzungspläne nach den Kriterien von 2012, die bis Ende Juli dieses Jahres beim Landkreis zur Genehmigung eingingen, würden noch bearbeitet. „Wenn der Landkreis dann innerhalb von drei Monaten nicht entscheidet, sind sie rechtskräftig“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.