

Auf der Suche nach dem Einklang historisch-baulicher Gegebenheiten, Bauherrenwünschen der Gegenwart und Sichtweisen der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden gangbare Wege ins Blickfeld gerückt. Ein Spagat – zweifelsohne, denn die in den 1980-er Jahren erarbeitete Gestaltungssatzung für den Stadtkern ist von einer Aussagekraft geprägt, die dem historischen Kleinod optimal dient. In Bereichen weicht diese von der Praxis der Unteren Denkmalschutzbehörde ab, was vor dem Gesetzgeber das gute und somit legitime Recht einer Kommune ist. Zurzeit geht es konkret um die Frage, Empfindungen oder Anschauungen dahingehend zu prüfen, ob denkmalgeschützte Häuser mit Dachflächenfenstern oder aber mit Gauben versehen werden dürfen.
Immobilienbesitzer bei Umbauarbeiten stärken
In vorliegenden Fällen hat sich die Untere Denkmalschutzbehörde für Dachflächenfenster ausgesprochen, die Altstadtsatzung aber sieht Gauben vor. Doch sowohl für die Ratsmitglieder um Bürgermeister Claus Johannßen und den Fraktionsvorsitzenden Malte Hinck, als auch für die Verwaltungsspitze galt Einvernehmen als vorrangiges Ziel, um Immobilienbesitzer bei Umbauarbeiten zu stärken. „Wenn nichts anderes geht, dann machen wir es möglich“, bezog Bürgermeister Johannßen Position.
So soll die Altstadtsatzung nun dahingehend geändert werden, dass dem Einbau von Dachflächenfenstern dort der Weg geebnet wird, wo die Untere Denkmalschutzbehörde dies an historischen Gebäuden einfordert. Denn sie vertritt den Standpunkt, dass beim Bau von Gauben in die historische Dachkonstruktionen eingegriffen werden müsse, bei Dachflächenfenstern dies aber nicht der Fall sei. Für nicht denkmalgeschützte Immobilien in der Innenstadt soll weiterhin der Bau von Gauben gelten.
Bei einem gänzlich missglückten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Eingriff in die historische Substanz an einem Gebäude, das sich deutlich im Blickfeld der Innenstadt befindet, steht das berechtigte Otterndorfer Verlagen nach Rückbau im Raum. Hier war die Baugenehmigung vom Landkreis erteilt worden mit dem Hinweis, die örtlichen Bauvorschriften zu beachten, was offenkundig weder von Seiten des Architekten noch des Bauherrn praktiziert worden ist.
Mit Blick auf die Gestaltungssatzung, so der Tenor in SPD-Fraktion und Verwaltung, soll ein Arbeitskreis gebildet werden, der zunächst eine Grundlage für die Diskussion um Veränderungen (Beispiel energetische Belange) erarbeitet, bevor sich die kommunalen Gremien damit auseinander setzen. Deutlich wurde aber auch, dass die Altstadtsatzung der baulichen Historie dennoch den angemessenen Weg weisen muss und es keine Beliebigkeit geben darf. Stadtdirektor Zahrte sprach sich dafür aus, im Vorfeld von Entscheidungen über bauliche Veränderungen unter dem Gesichtspunkt Denkmalschutz Einvernehmen mit dem Landkreis herzustellen.