

„Der Stadtdirektor wird beauftragt, die Einrichtung eines Campingplatzes auf den Flächen hinter der Spiel- und Spaßscheune, die sich im Besitz der Stadt Otterndorf befinden, zu prüfen. Im Zuge der Prüfung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen."
Begründung: "Der vorhandene Campingplatz ist bei Urlaubs- und Dauercampern sehr beliebt. In den Ferienzeiten ist dieser aber regelmäßig ausgebucht und bei den Dauercampern gibt es eine überproportionale Warteliste, die 300 Bewerber umfasst. Eine nochmalige Erweiterung des vorhandenen Platzes erweist sich als sehr schwierig.
Um der Nachfrage von Urlaubs- und Dauercamper nachkommen zu können, ist es erforderlich, neue Flächen zu erschließen. Aufgrund der Lage zu den weiteren touristischen Anlagen bietet sich hierfür die Flächen hinter der Spiel- und Spaßscheune an. Es ist daher zu prüfen, ob die dortige Einrichtung eines Campingplatzes möglich und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Weitere Erläuterungen erfolgen in den entsprechenden Gremien der Stadt Otterndorf.“